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   OLG Schleswig, 22.06.2010 - 2 W 42/10   

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https://dejure.org/2010,10751
OLG Schleswig, 22.06.2010 - 2 W 42/10 (https://dejure.org/2010,10751)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22.06.2010 - 2 W 42/10 (https://dejure.org/2010,10751)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22. Juni 2010 - 2 W 42/10 (https://dejure.org/2010,10751)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes i.S. v. § 22 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 21; BGB § 22
    Begriff des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes i.S. von § 22 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Probleme bei der Abgrenzung von wirtschaftlichem und nicht wirtschaftlichem Verein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 1408
  • Rpfleger 2010, 669
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 14.07.1966 - II ZB 2/66

    "Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb" eines Vereins

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.06.2010 - 2 W 42/10
    Der Grund dafür, dass nur nicht wirtschaftliche Vereine in das Vereinsregister eingetragen werden können, liegt insbesondere darin, den Gläubigerschutz zu gewährleisten (BGHZ 45, 395; 85, 84), da das Vereinsrecht unter anderem keine Vorschriften zur Sicherung der Kapitalaufbringung und -erhaltung und keine privatrechtlichen Bilanzierungsvorschriften enthält (dazu im einzelnen K. Schmidt, Rpfleger 1988, S. 45 ff.).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Verein selbst die Absicht der Gewinnerzielung hat oder ob nur die Mitglieder letztlich ihre wirtschaftlichen Interessen durch den Verein verfolgen (BGHZ 45, 395).

    Von einer solchen Ausgliederung durch genossenschaftliche Kooperation ist dann auszugehen, wenn der Verein bei Ausführung von Hilfsgeschäften dauernd und planmäßig in rechtsgeschäftlich-verbindlicher Weise am Rechtsverkehr mit Dritten teilnehmen soll (BGHZ 45, 395: Einrichtung einer Taxi-Zentrale für die angeschlossenen Taxi-Unternehmen; OLG Celle, Rpfleger 1992, S. 66 f.: Vermittlung der Vermietung von Ferienwohnungen für die Mitglieder als Vermieter; OLG Hamm, NJW-RR 1997, S. 1530 f.: Betrieb einer Notfallpraxis für die teilnehmenden Ärzte; NJW-RR 2000, S. 698 ff.: Konzentration des Einkaufs beim Hersteller für die angeschlossenen Einzelhändler).

    Wenn dies der Fall ist, kann der Verein selbst dann nicht in das Vereinsregister eingetragen werden, wenn ein Entgelt für seine Tätigkeit nicht unmittelbar an den Verein gezahlt wird, sondern sich nur in den Preisen der angeschlossenen Mitgliedsunternehmen niederschlägt (vgl. nur BGHZ 45, 395).

  • BGH, 29.09.1982 - I ZR 88/80

    Wettbewerbswidrigkeit von Werbetätigkeiten eines Idealvereins;

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.06.2010 - 2 W 42/10
    Der Grund dafür, dass nur nicht wirtschaftliche Vereine in das Vereinsregister eingetragen werden können, liegt insbesondere darin, den Gläubigerschutz zu gewährleisten (BGHZ 45, 395; 85, 84), da das Vereinsrecht unter anderem keine Vorschriften zur Sicherung der Kapitalaufbringung und -erhaltung und keine privatrechtlichen Bilanzierungsvorschriften enthält (dazu im einzelnen K. Schmidt, Rpfleger 1988, S. 45 ff.).

    Die Verfolgung einer unternehmerischen Tätigkeit ist nur dann eintragungsunschädlich, wenn sie als bloßer Nebenzweck in den Dienst des Hauptzwecks gestellt wird (BGHZ 85, 84 ; Senat, NJW-RR 2001, S. 1478 ; K. Schmidt, aaO., S. 46).

  • OLG Schleswig, 04.01.2001 - 2 W 130/00

    Nicht wirtschaftlicher Verein - "Verein Kieler Hafenfest"

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.06.2010 - 2 W 42/10
    Für die Abgrenzung zwischen wirtschaftlichen und nicht wirtschaftlichen Vereinen folgt der Senat mit der ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur der von K. Schmidt begründeten typologischen Methode (Senat, OLGR Schleswig 1997, S. 12; NJW-RR 2001, S. 1478 ).

    Die Verfolgung einer unternehmerischen Tätigkeit ist nur dann eintragungsunschädlich, wenn sie als bloßer Nebenzweck in den Dienst des Hauptzwecks gestellt wird (BGHZ 85, 84 ; Senat, NJW-RR 2001, S. 1478 ; K. Schmidt, aaO., S. 46).

  • OLG Hamm, 20.01.2000 - 15 W 446/99

    Wirtschaftlicher Zweck eines Vereins

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.06.2010 - 2 W 42/10
    Von einer solchen Ausgliederung durch genossenschaftliche Kooperation ist dann auszugehen, wenn der Verein bei Ausführung von Hilfsgeschäften dauernd und planmäßig in rechtsgeschäftlich-verbindlicher Weise am Rechtsverkehr mit Dritten teilnehmen soll (BGHZ 45, 395: Einrichtung einer Taxi-Zentrale für die angeschlossenen Taxi-Unternehmen; OLG Celle, Rpfleger 1992, S. 66 f.: Vermittlung der Vermietung von Ferienwohnungen für die Mitglieder als Vermieter; OLG Hamm, NJW-RR 1997, S. 1530 f.: Betrieb einer Notfallpraxis für die teilnehmenden Ärzte; NJW-RR 2000, S. 698 ff.: Konzentration des Einkaufs beim Hersteller für die angeschlossenen Einzelhändler).
  • BayObLG, 29.01.1991 - BReg. 3 Z 137/90

    Vorstand; Mehrgliedrig; Mitglieder; Vertretungsberechtigung; Verein; Eintragung;

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.06.2010 - 2 W 42/10
    Als Vorverein kann er jedoch gegen die Nichteintragung Rechtsmittel einlegen (BayObLG, NJW-RR 1991, S. 958 ; Palandt-Ellenberger, Bürgerliches Gesetzbuch , 69. Auflage, § 21 Rn. 12).
  • OLG Hamm, 18.11.1996 - 15 W 346/96

    Vereinigung von Notfallärzten als nicht eintragungsfähiger wirtschaftlicher

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.06.2010 - 2 W 42/10
    Von einer solchen Ausgliederung durch genossenschaftliche Kooperation ist dann auszugehen, wenn der Verein bei Ausführung von Hilfsgeschäften dauernd und planmäßig in rechtsgeschäftlich-verbindlicher Weise am Rechtsverkehr mit Dritten teilnehmen soll (BGHZ 45, 395: Einrichtung einer Taxi-Zentrale für die angeschlossenen Taxi-Unternehmen; OLG Celle, Rpfleger 1992, S. 66 f.: Vermittlung der Vermietung von Ferienwohnungen für die Mitglieder als Vermieter; OLG Hamm, NJW-RR 1997, S. 1530 f.: Betrieb einer Notfallpraxis für die teilnehmenden Ärzte; NJW-RR 2000, S. 698 ff.: Konzentration des Einkaufs beim Hersteller für die angeschlossenen Einzelhändler).
  • OLG Celle, 26.08.1991 - 20 W 12/91

    Vereinsrecht; Fremdenverkehrsverein als wirtschaftlicher Verein

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.06.2010 - 2 W 42/10
    Von einer solchen Ausgliederung durch genossenschaftliche Kooperation ist dann auszugehen, wenn der Verein bei Ausführung von Hilfsgeschäften dauernd und planmäßig in rechtsgeschäftlich-verbindlicher Weise am Rechtsverkehr mit Dritten teilnehmen soll (BGHZ 45, 395: Einrichtung einer Taxi-Zentrale für die angeschlossenen Taxi-Unternehmen; OLG Celle, Rpfleger 1992, S. 66 f.: Vermittlung der Vermietung von Ferienwohnungen für die Mitglieder als Vermieter; OLG Hamm, NJW-RR 1997, S. 1530 f.: Betrieb einer Notfallpraxis für die teilnehmenden Ärzte; NJW-RR 2000, S. 698 ff.: Konzentration des Einkaufs beim Hersteller für die angeschlossenen Einzelhändler).
  • LG Bonn, 28.05.1991 - 5 T 70/91

    Einordnung eines von mittelständischen Unternehmen gegründeten Vereins zur

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.06.2010 - 2 W 42/10
    Der Senat hat in der Entscheidung vom 3. Juni 2009 vielmehr - als nicht tragende Erwägung - zu verstehen gegeben, dass die Eintragung nicht an §§ 21, 22 BGB gescheitert wäre (so auch LG Bonn, Rpfleger 1991, S. 423 f.; LG Münster, Rpfleger 2008, S. 426 f.; Krafka/Willer, Registerrecht, 7. Auflage, Rn. 2124; a. a. A. LG Bielefeld, Rpfleger 2001, S. 138 ).
  • LG Münster, 14.04.2008 - 5 T 852/06

    Anforderung an die Eintragung eines Vereins; Beurteilung der Frage eines nicht

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.06.2010 - 2 W 42/10
    Der Senat hat in der Entscheidung vom 3. Juni 2009 vielmehr - als nicht tragende Erwägung - zu verstehen gegeben, dass die Eintragung nicht an §§ 21, 22 BGB gescheitert wäre (so auch LG Bonn, Rpfleger 1991, S. 423 f.; LG Münster, Rpfleger 2008, S. 426 f.; Krafka/Willer, Registerrecht, 7. Auflage, Rn. 2124; a. a. A. LG Bielefeld, Rpfleger 2001, S. 138 ).
  • OLG Schleswig, 30.07.1996 - 2 W 54/96
    Auszug aus OLG Schleswig, 22.06.2010 - 2 W 42/10
    Für die Abgrenzung zwischen wirtschaftlichen und nicht wirtschaftlichen Vereinen folgt der Senat mit der ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur der von K. Schmidt begründeten typologischen Methode (Senat, OLGR Schleswig 1997, S. 12; NJW-RR 2001, S. 1478 ).
  • LG Bielefeld, 31.10.2000 - 25 T 24/00

    Anspruch eines als Unterstützungskasse gegründeten Vereins auf Eintragung ins

  • OLG Bremen, 07.09.1988 - 1 W 58/88
  • VG Augsburg, 14.11.2018 - Au 4 K 18.1400

    Abgrenzung von Idealverein und wirtschaftlichem Verein

    Hintergrund ist, dass das Vereinsrecht unter anderem keine Vorschriften zur Sicherung der Kapitalaufbringung und -erhaltung und keine privatrechtlichen Bilanzierungsvorschriften enthält (dazu im einzelnen K. Schmidt, Rpfleger 1988, S. 45 ff.; OLG Schleswig, U.v. 22.6.2010 - 2 W 42/10 - juris Rn. 21; BGH, B.v. 16.5.2017 - II ZB 7/16 - juris Rn. 31).

    Die Verfolgung einer unternehmerischen Tätigkeit ist nur dann eintragungsunschädlich, wenn sie als bloßer Nebenzweck in den Dienst des Hauptzwecks gestellt wird (BGH, U.v. 29.9.1982 - I ZR 88/80 - juris Rn. 22; Senat, NJW-RR 2001, S. 1478; K. Schmidt, a.a.O., S. 46; OLG Schleswig, U.v. 22.6.2010 - 2 W 42/10 - juris Rn. 22; Reuter in MüKo BGB, 7. Auflage 2015, § 22 BGB Rn. 7 f.).

    Denn in der Satzung äußert die Klägerin letztlich eine Rechtsauffassung über ihre eigene beabsichtigte Tätigkeit, die nur dann für die hier entscheidende Kammer maßgeblich ist, wenn sie mit dem tatsächlichen Vereinszweck vereinbar ist (vgl. OLG Schleswig, U.v. 22.6.2010 - 2 W 42/10 - juris Rn. 23).

    In das Vereinsregister, in das sich Idealvereine eintragen lassen können, können nicht nur Vereine mit ideellen Zwecken eingetragen werden, sondern etwa auch die Interessenverbände der Wirtschaft, Handels- und Gewerbevereine usw. (OLG Schleswig, U.v. 22.6.2010 - 2 W 42/10 - juris Rn. 24).

  • OLG Schleswig, 18.09.2012 - 2 W 152/11

    Vereinsregisterverfahren: Prüfung der Eintragungsfähigkeit eines Vereins zum

    Der Grund dafür, dass nur nicht wirtschaftliche Vereine in das Vereinsregister eingetragen werden können, liegt insbesondere in dem Ziel, die Sicherheit des Rechtsverkehrs und den Gläubigerschutz zu gewährleisten (vgl. nur BGHZ 45, 395; 85, 84; Senat, NJW-RR 2001, S. 1478; Rpfleger 2010, S. 669 f.; FGPrax 2011, S. 34 ff.).

    Ein eingetragener Verein soll nicht in einer Weise am Rechtsverkehr teilnehmen, die vor dem Hintergrund des Gläubigerschutzes ein Handeln mit unbeschränkter Haftung oder einen Betrieb in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft bzw. einer Genossenschaft erfordert (Senat, Rpfleger 2010, S. 669 f.).

    Für die Abgrenzung zwischen wirtschaftlichen und nicht wirtschaftlichen Vereinen folgt der Senat in ständiger Rechtsprechung - mit der ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur - der von K. Schmidt begründeten typologischen Methode (Senat, OLGR Schleswig 1997, S. 12; NJW-RR 2001, S. 1478; Rpfleger 2010, S. 669 f.; FGPrax 2011, S. 34 ff. - jeweils m. w. N.; K. Schmidt, a. a. O., S. 45 ff.).

    Nicht maßgeblich für die Abgrenzung zwischen Wirtschaftsvereinen und Idealvereinen ist jedenfalls, ob der Verein eine Gewinnerzielungsabsicht hat (Senat, OLGR Schleswig 1997, S. 12; Rpfleger 2010, S. 669 f.; BayObLGZ 1985, S. 283 ff.; 1989, S. 124 ff.; OLG Frankfurt, NJW-RR 2006, S. 1698 f.; K. Schmidt, a. a. O., S. 46 f.).

    Maßgeblich ist vielmehr, dass Wirtschaftsgüter planmäßig und gegen Entgelt angeboten werden, und zwar unabhängig davon, ob das Entgelt nur Kosten deckend oder sogar Verlust bringend ist (Senat, OLGR Schleswig 1997, S. 12; BayObLGZ 1985, S. 283 ff.; OLG Celle, Rpfleger 1992, S. 66 f.; KG, DNotZ 2011, S. 632 ff. [Anmerkung: Auf diese Entscheidung stützt sich vorliegend das Registergericht]; zu der besonderen Ausgestaltung der Entgeltlichkeit beim dritten Typus des wirtschaftlichen Vereins vgl. Senat, Rpfleger 2010, S. 669 f., juris Rn. 27; K. Schmidt, a. a. O., S. 46).

    Denn damit äußert der Betroffene letztlich nur seine eigene Rechtsauffassung über seine eigene beabsichtigte Tätigkeit, die nur dann für das Registergericht maßgeblich ist, wenn sie mit dem tatsächlichen Vereinszweck vereinbar ist (Senat, Rpfleger 2010, 669).

  • OLG Schleswig, 18.04.2012 - 2 W 28/12

    Vereinsregisterverfahren: Unbehebbares Eintragungshindernis als Gegenstand einer

    Der Grund dafür, dass nur nicht wirtschaftliche Vereine in das Vereinsregister eingetragen werden können, liegt insbesondere in dem Ziel, die Sicherheit des Rechtsverkehrs und den Gläubigerschutz zu gewährleisten (vgl. nur BGHZ 45, 395; 85, 84; Senat, NJW-RR 2001, S. 1478; Rpfleger 2010, S. 669 f.; FGPrax 2011, S. 34 ff.).

    Ein eingetragener Verein soll nicht in einer Weise am Rechtsverkehr teilnehmen, die vor dem Hintergrund des Gläubigerschutzes ein Handeln mit unbeschränkter Haftung oder einen Betrieb in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft bzw. einer Genossenschaft erfordert (Senat, Rpfleger 2010, S. 669 f.).

    Für die Abgrenzung zwischen wirtschaftlichen und nicht wirtschaftlichen Vereinen folgt der Senat in ständiger Rechtsprechung - mit der ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur - der von K. Schmidt begründeten typologischen Methode (Senat, OLGR Schleswig 1997, S. 12; NJW-RR 2001, S. 1478; Rpfleger 2010, S. 669 f.; FGPrax 2011, S. 34 ff. - jeweils m. w. N.; K. Schmidt, a. a. O., S. 45 ff.).

    Nicht maßgeblich für die Abgrenzung zwischen Wirtschaftsvereinen und Idealvereinen ist jedenfalls, ob der Verein eine Gewinnerzielungsabsicht hat (Senat, OLGR Schleswig 1997, S. 12; Rpfleger 2010, S. 669 f.; BayObLGZ 1985, S. 283 ff.; 1989, S. 124 ff.; OLG Frankfurt, NJW-RR 2006, S. 1698 f.; K. Schmidt, a. a. O., S. 46 f.).

    Maßgeblich ist vielmehr, dass Wirtschaftsgüter planmäßig und gegen Entgelt angeboten werden, und zwar unabhängig davon, ob das Entgelt nur Kosten deckend oder sogar Verlust bringend ist (Senat, OLGR Schleswig 1997, S. 12; BayObLGZ 1985, S. 283 ff.; OLG Celle, Rpfleger 1992, S. 66 f.; KG, DNotZ 2011, S. 632 ff.; zu der besonderen Ausgestaltung der Entgeltlichkeit beim dritten Typus des wirtschaftlichen Vereins vgl. Senat, Rpfleger 2010, S. 669 f., juris Rn. 27; K. Schmidt, a. a. O., S. 46).

  • OLG Schleswig, 06.08.2010 - 2 W 112/10

    Zulässigkeit der Eintragung eines Saunavereins in das Vereinsregister

    Als Vorverein kann er jedoch gegen die Nichteintragung Rechtsmittel einlegen (Senat, Beschluss vom 22. Juni 2010, 2 W 42/10, bei juris; BayObLG, NJW-RR 1991, S. 958 ; Palandt-Ellenberger, Bürgerliches Gesetzbuch , 69. Auflage, § 21 Rn. 12).

    Für die Abgrenzung zwischen wirtschaftlichen und nicht wirtschaftlichen Vereinen folgt der Senat mit der ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur der von K. Schmidt begründeten typologischen Methode (Senat, Beschluss vom 22. Juni 2010, 2 W 42/10, bei juris; OLGR Schleswig 1997, S. 12; NJW-RR 2001, S. 1478 ).

    Die Verfolgung einer unternehmerischen Tätigkeit steht allerdings dann einer Eintragung des Vereins in das Vereinsregister nicht entgegen, wenn sie als bloßer Nebenzweck in den Dienst des Hauptzwecks gestellt wird (BGHZ 85, 84 ; Senat, Beschluss vom 22. Juni 2010, 2 W 42/10, bei juris; NJW-RR 2001, S. 1478 ; K. Schmidt, aaO., S. 46).

    Selbst eine ausdrückliche Satzungsbestimmung, wonach ein wirtschaftlicher, auf Gewinn ausgerichteter Geschäftsbetrieb ausgeschlossen sei, stellt nur eine Rechtsauffassung des betroffenen Vereins über seine eigene beabsichtigte Tätigkeit dar, die nur dann für das Registergericht maßgeblich ist, wenn sie mit dem tatsächlichen Vereinszweck vereinbar ist (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Juni 2010, 2 W 42/10, bei juris).

  • OLG München, 28.05.2013 - 31 Wx 136/13

    Vereinsregister: Eintragungsfähigkeit einer Gruppenunterstützungskasse

    Demzufolge werden auch überbetriebliche Gruppenunterstützungskasse in Literatur und Rechtsprechung überwiegend als nicht wirtschaftliche Vereine angesehen (vgl. OLG Schleswig Rpfleger 2010, 669/670; LG Münster Rpfleger 2008, 426; LG Bonn Rpfleger 1991, 423; Sauter/Schweyer/Waldner, Der eingetragene Verein, 19. Aufl. 2010 Rn. 50; Staudinger/Weick BGB 2005 § 21 Rn. 16 v; Krafka/Willer/Kühn Registerrecht 8. Aufl. 2010 Rn. 2124).
  • VG Berlin, 21.11.2019 - 29 K 279.18
    Sie kann nur insoweit maßgeblich sein, als sie mit dem tatsächlich verfolgten Vereinszweck vereinbar ist (OLG Schleswig, Urt. v. 22. Juni 2010 - 2 W 42/10, Rpfleger 2010, 669, zitiert nach juris, dort Rdn. 23 und VG Augsburg, Urt. v. 14. November 2018 - Au 4 K 18.1400, npoR 2019, 171, zitiert nach juris, dort Rdn. 42).
  • OLG Karlsruhe, 30.08.2011 - 14 Wx 51/11

    Wirtschaftlicher Verein: Fortführung eines der Öffentlichkeit gegen Entgelt

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Verein selbst die Absicht der Gewinnerzielung hat oder ob nur die Mitglieder letztlich ihre wirtschaftlichen Interessen durch den Verein verfolgen (OLG Schleswig MDR 2010, 1408; OLG Frankfurt NJW-RR 2006, 1698).
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